Recht auf Meinungsfreiheit, Information, Privatsphäre

Investitionsbeispiel

Recht auf Meinungsfreiheit, Information oder Privatsphäre

Meinungsfreiheit gilt für "jedermann" - auch für Kinder 

Laut dem UN-Zivilpakt gilt das Recht auf Meinungsfreiheit für „jedermann“ und damit auch für Kinder. Zudem wird das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in Artikel 13 der Kinderrechtskonvention garantiert. Das Recht umfasst konkret die Freiheit für Kinder, Wünsche und Gedanken in Wort oder Schrift ungeachtet jeglicher Grenzen zu äußern. Die Freiheit liegt auch in der Informationsbeschaffung sowie in der Weitergabe. In diesem Zusammenhang gewinnt das Recht an Privatsphäre an Bedeutung: bei jeglicher Informationsbeschaffung und -weitergabe bleibt der Schutz der Privatsphäre des Kindes zu beachten.

 

Investitionsbeispiel Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom ist der größte Anbieter von Informations- und Telekommunikationsprodukten in Deutschland. Zu den Angeboten zählen Festnetz, Mobilfunk und Breitbandinternet. Das Unternehmen verfügt über ein etabliertes Umweltmanagementsystem, hohe Standards in der Zulieferkette und strengen Datenschutz. Es berichtet transparent über seine Klimaauswirkungen und hat sich konkrete Reduktionsziele der konzernweiten CO2-Emissionen gesetzt. 

Die Auswirkungen der Tech- und Telekommunikationsbranche auf Kinder und Jugendlichen sind bereits groß und werden sich voraussichtlich weiterhin verstärken. Das Global Child Forum hat sich die Branche daher genauer angeschaut und Unternehmen anhand ihrer entwickelten Benchmark-Methode bewertet. Jenseits der nachhaltigen Produkte und Dienstleistungen können Unternehmen aus dem GLS Anlageuniversum in das Kinder Perspektiven-Universum aufgenommen werden, die sich gemäß dem Benchmark des Global Child Forums durch die besondere Umsetzung von Kinderrechten in ihren unternehmerischen Tätigkeiten auszeichnen. Die Deutsche Telekom zeichnet sich hier mit 9,1 von 10 Punkten als „Leader“ aus.  
   

Telekom - Jungen gucken zusammen auf ein Smartphone als Investitionsbeispiel für das Recht auf Meinungsfreiheit, Information, Privatsphäre | Kinder Perspektivenfonds