GLS AI - Mikrofinanzfonds
Finanzielle Inklusion weltweit
Kurz vorgestellt: der GLS AI - Mikrofinanzfonds
Zugang zu Bankdienstleistungen schaffen
Das Ziel des GLS Alternative Investments - Mikrofinanzfonds ist es, Menschen den Zugang zu Bankleistungen weltweit zu ermöglichen. Damit verfolgt der Mikrofinanzfonds bewusst ein entwicklungspolitisches Ziel: Nur wer Zugriff auf Kredite, Sparprodukte oder Versicherungen hat, kann auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Die eingesetzten Gelder refinanzieren Mikrofinanzinstitute, die Klein(st)kredite an Endkund*innen vergeben - in Osteuropa, Lateinamerika, Asien und Afrika.
- Spezielle Anlagerichtlinien für Mikrofinanz
- Unabhängiger Anlagebeirat, der die Einhaltung der Richtlinien überwacht
- Strenge Überprüfung und Überwachung der Mikrofinanzinstitute vor Ort: Arbeitweisen, Kreditbedingungen, Management, Stabilität und Zukunftsfähigkeit
- Volle Transparenz über Investitionen im jährlichen Investitionsbericht
Fondsdetails GLS AI - Mikrofinanzfonds
Anteilklasse A | Anteilklasse B | |
---|---|---|
WKN | A142F2 | A142FZ |
ISIN | LU1309710678 | LU1309711056 |
Auflagedatum | 15.12.2015 | 15.12.2015 |
Ertragsverwendung | Ausschüttend | Ausschüttend |
Ausgabeaufschlag | 2,50% | 1,00% |
laufende Kosten p.a. | 1,91% | 1,65% |
Rücknahmeabschlag | z. Zt. 0,00 % | z. Zt. 0,00 % |
Kaufmöglichkeit | Monatlich | Monatlich |
Rückgabe | Rückgabe halbjährlich (dreimonatige Kündigungsfrist) | Rückgabe halbjährlich (dreimonatige Kündigungsfrist) |
Geschäftsjahr | 01.01. — 31.12. | 01.01. — 31.12. |
Mindestanlage | 1 Anteil | 500.000 Euro |
Sparplan | Ab 25 Euro monatlich | Nein |
Fondswährung | Euro | Euro |
Fondsmanager | Frankfurt School Financial Services GmbH | Frankfurt School Financial Services GmbH |
Verwaltungsgesellschaft | IPConcept Luxemburg S.A. | IPConcept Luxemburg S.A. |
Verwahrstelle | DZ PRIVATBANK S.A. | DZ PRIVATBANK S.A. |
Anlageberatung | GLS Investment Management GmbH | GLS Investment Management GmbH |
Investieren mit Sinn
Spezielle Positiv- und Negativkriterien
Spezielle Positiv- und Negativkriterien für Mikrofinanzinvestitionen werden durch den Anlagebeirat des Fonds kontinuierlich weiterentwickelt und geschärft. Abhängig von der Kreditsättigung der Region bzw. des Landes müssen die Mikrofinanzinstitute unterschiedliche Kriterien für eine Finanzierung erfüllen. Je gesättigter und entwickelter der Markt, desto mehr Positivkriterien müssen erfüllt sein. Die Kriterien orientieren sich an den UN Zielen für nachhaltige Entwicklung, den sogenannten Sustainable Development Goals.

Strenger Prüfprozess
Jedes Mikrofinanzinstitut durchläuft einen umfangreichen ökonomischen sowie sozial-ökologischen Prüfprozess. Der Prüfprozess wird von ausgewiesenen Kreditspezialist*innen aus dem Land bzw. der Region, die mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sind, durchgeführt. Bei Besuchen vor Ort machen sie sich ein genaues Bild von der Qualität der Institute und Kreditangebote. Bei Neuprüfungen nimmt dieser Prozess mehrere Monate in Anspruch.

Erfolgsgeschichten - Hier wirkt Ihr Geld!
Technical Assistance – hoher Impact, wenig bekannt
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Zur Steigerung des Impacts nutzt der GLS AI - Mikrofinanzfonds ein ergänzendes Instrument: Die Technical Assistance.

Gute Gründe
Die Chancen im Einzelnen
- Teilnahme an der Entwicklung des Mikrofinanzsektors
- hohe Portfolioqualität durch professionelle Kreditprozesse
- geringe Kursschwankungen
- Ertragerwartung über Geldmarktniveau
- stabiles Wachstum der Mikrofinanzmärkte
- sinnvolle Ergänzung zu anderen Anlageklassen wie Aktien und Renten
- diversifizierte Vermögensstruktur
- professionelles Fondsmanagement
Die Risiken im Einzelnen
- Risko marktbedingter Kurschwankungen sowie Ertragsrisiko
- Risiko des Antweilswertrückgangs wegen Zahlungsverzug/-unfähigkeit einzelner Vertragspartner (Kreditrisiko)
- Wechselkursrisiko
- operationelles Risiko und Verwahrrisiko z.B. durch äußere Ereignisse wie Naturkatastrophen und Geopolitik
- Liquiditätsrisiko
- Risiko durch Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen
- die individuelle Nachhaltigkeitsvorstellung eines Anlegers bzw. einer Anlegerin kann von der Anlagepolitik abweichen
- befristete Rücknahmeaussetzung im Ausnahmefall möglich
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