Auswahlprozess
Researchprozess nachhaltiger Investments
Der Researchprozess der GLS Investments

Für unser Investitionsgeschäft gilt ein klarer sozialer und ökologischer Kriterienkatalog – festgehalten in unseren Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen.
Diese umfassen einerseits strenge Ausschlusskriterien und andererseits Positivkriterien, wobei wir auf Letztere besonders hohen Wert legen. Unsere ganzheitliche Betrachtungsweise betrifft immer sowohl das Geschäftsfeld als auch die Unternehmenspraktiken.
Entdecken wir eine mögliche Investition, startet ein mehrstufiger Prozess. Teil dieser täglichen Arbeit im GLS Research ist eine sorgfältige Abwägung vieler Informationen. An die Stelle starrer, mechanischer Bewertungssysteme stellen wir menschliche Einzelfallentscheidungen. Letztendlich entscheidet der GLS Anlageausschuss, ein Gremium aus Nachhaltigkeitsexpert*innen, ob es ein Unternehmen in den Anlageausschuss schafft.
Auswahlprozess im Detail
Wie die Auswahl der nachhaltigen Unternehmen im Detail aussieht, erklären wir im Video.
Besonderheiten im Auswahlprozess
Unsere Anlage- und Finanzierungsgrundsätze gelten für jeden Auswahlprozess als Basis. Für unsere themenbasierten nachhaltigen Investmentfonds gibt es noch ein paar zusätzliche Investitionskriterien und daher auch Besonderheiten im Auswahlprozess.
Um sicherzugehen, dass sich der Kinder Perspektivenfonds positiv auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen auswirkt, haben wir zusätzliche Kriterien für die Auswahl der Investitionen entwickelt. Nach der üblichen sozial-ökologischen Prüfung werden mithilfe externer Daten Unternehmen, Projekte und Staaten identifiziert, die sich durch ihre wirtschaftlichen Aktivitäten positiv auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen auswirken. SOS-Kinderdörfer weltweit lässt ihre Kinderrechts - Expertise im Engagement Council einfließen und entwickelt die Kriterien ständig weiter.

Der GLS Bank Klimafonds hat das Ziel einen Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise zu leisten. Dafür investiert er in besonders klimafreundliche Unternehmen, Staaten und Projekte.
Um als klimafreundliches Unternehmen, Staat oder Projekt eingestuft zu werden, muss der Emittent weitere Kriterien erfüllen. Hier schauen unsere Nachhaltigkeitsanalyst*innen ganz genau hin und überprüfen jeden Titel zusätzlich bevor er für das Universum des GLS Bank Klimafonds zugelassen wird.

Die Green Growth Futura kümmert sich sowohl um den sozial-ökologischen Auswahlprozess der Unternehmen im Anlageuniversum des B.A.U.M. Fair Future Fonds als auch um das kontinuierliche Monitoring. Weitere Informationen finden zum Prozess der Green Growth Futura finden Sie auf der Webseite des Fonds.

Um passende Mikrofinanzinstitute zu finden, die unseren speziellen Mikrofinanz-Kriterien entsprechen, durchlaufen wir einen anderen Prozess als bei den Kapitalmarktfonds.
1. Vorprüfung
Positiv bewertet werden Mikrofinanzangebote, die an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort ausgerichtet sind. Auf Basis der Studie „Mikrofinanz in Entwicklungsländern“ hat die GLS Gruppe Anlagerichtlinien formuliert, die im Kooperationsvertrag mit dem Fondsmanagement festgehalten sind.
2. Prüfung der Institute
Jedes Mikrofinanzinstitut (MFI) durchläuft einen umfangreichen ökonomischen sowie sozial-ökologischen Prüfprozess. So bewertet das Fondsmanagement u.a. das Geschäftsmodell, die Risikotragfähigkeit und die soziale Mission des MFI. Zudem prüft es das MFI auf seine Integrität. Strenge Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption müssen etabliert sein.
3. Prüfung vor Ort
Vor Ort führt das Fondsmanagement persönliche Gespräche mit der Geschäftsführung, dem Management, Mitarbeitenden und einzelnen Kunden des MFI. Damit werden noch offene Punkte in der Prüfung beantwortet und bereits erhaltene Informationen des MFI verifiziert.
4. Investitionsentscheidung
Das Investment Commitee des Fondsmanagements prüft jedes MFI, bevor es eine Investitionsempfehlung abgibt.
5. Monitoring
Der Anlagebeirat überprüft die Einhaltung der Anlagerichtlinien und entwickelt diese weiter. Neben der GLS Investments und dem Fondsmanagement sind Expert*innen aus den Bereichen Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit vertreten. Der Beirat tagt zweimal jährlich.