31.08.2023

Insight Mikrofinanz August - Komida, Indonesien

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Was Mikrokredite bewirken am Beispiel des Mikrofinanzinstituts Komida, Indonesien

Der GLS Alternative Investments (AI) – Mikrofinanzfonds, ein Teilfonds der GLS Alternative Investments, refinanziert Mikrofinanzinstitute, die Klein(st)kredite an Endkund*innen vergeben - in Osteuropa, Lateinamerika, Asien und Afrika. Dabei verfolgt er das Ziel, Menschen den Zugang zu Bankleistungen weltweit zu ermöglichen. Denn nur wer Zugriff auf Kredite, Sparprodukte und Versicherungen hat, kann auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben. 

In Insight Mikrofinanz stellen wir Ihnen regelmäßig vor, wo genau die eingesetzten Gelder in Wirkung kommen – in diesem Monat richten wir unseren Fokus auf das Institut Komida in Indonesien. 
 

Das Mikrofinanzinstitut Komida in Indonesien  

Komida wurde 2005 zunächst als Kooperative mit dem Ziel gegründet, den Opfern des Tsunamis im Jahr 2004 durch Zugang zu Finanzdienstleistungen zu helfen. Ursprünglich fokussierte sich das Institut auf die Region Aceh auf Sumatra, inzwischen wurden mehr als 300 Filialen in 13 weiteren Regionen eröffnet. Neben innovativen Kreditangeboten, wie beispielsweise einem speziellen Produkt zum Ausbau der Sanitätsversorgung, bietet Komida seinen Mitgliedern sieben verschiedene Sparprodukte an und zeichnet sich dabei besonders durch den Fokus auf die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit aus. Die Vergabe der Kredite erfolgt zu 100 Prozent an Frauen und wird durch ökonomische Weiterbildungsangebote zu Themen wie finanzieller Allgemeinbildung und Unternehmensführung sowie soziale Beratungsangebote zu Frauengesundheit und Kindererziehung ergänzt. 

Wie genau die Situation der Kund*innen von Komida verbessert wird, erzählen wir mithilfe der Geschichte von Lina 

Eine Frau, der Komida eine stärkere gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht hat, ist Lina. Lina lebt in Cikajang Garut, etwa fünf Stunden von der indonesischen Hauptstadt Jakarta entfernt, und ist seit 2019 Mitglied bei Komida. Als Gemüsebäuerin pflanzt sie verschiedene Gemüsesorten wie Kartoffeln, Spinat, Chilis und Karotten an. Nach der Ernte verkauft sie das Gemüse auf dem örtlichen Markt. Mit einem Darlehen in Höhe von drei Millionen Rupiah (umgerechnet circa 185 Euro) hat sie ihr Kapital für den Gemüseanbau aufgestockt. Wichtig war für sie dabei, dass sie keine Sicherheiten für den Geschäftskredit hinterlegen musste.

Weitere Erfolgsgeschichte finden Sie auch im aktuellen Monatsbericht des Teilfonds GLS AI – Mikrofinanzfonds oder online.


Rechtlicher Hinweis: Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt des GLS Alternative Investments - Mikrofinanzfonds und das KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Die Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung oder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar. Sie richten sich nicht an natürliche und juristische Personen, deren Wohn- bzw. Geschäftssitz einer ausländischen Rechtsordnung unterliegt, die für die Verbreitung derartiger Angaben Beschränkungen vorsieht, insbesondere nicht für US-amerikanische Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt in den USA. Alleinige Grundlage für den Kauf von Fondsanteilen sind die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, aktueller Verkaufsprospekt inklusive Anlagebedingungen, letztverfügbarer Halbjahres- und Jahresbericht). Eine aktuelle Version der Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos in Papierfassung bei der Verwahrstelle, der Verwaltungsgesellschaft sowie im Internet unter www.ipconcept.com und www.gls-investments.de Das Investmentvermögen weist ein nicht auszuschließendes Risiko erhöhter Volatilität auf. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung und garantiert nicht notwendigerweise positive Entwicklungen in der Zukunft. Generell birgt jede Investition das Risiko eines Kapitalverlustes. Eine Investition ist mit Risiken verbunden. Ausführliche Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsunterlagen.  
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Fonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html) einsehbar.