26.10.2023

Insight Mikrofinanz Oktober - ADISA, Guatemala

Was Mikrokredite bewirken am Beispiel des Mikrofinanzinstituts ADISA
Der GLS Alternative Investments (AI) – Mikrofinanzfonds, ein Teilfonds der GLS Alternative Investments, refinanziert Mikrofinanzinstitute, die Klein(st)kredite an Endkund*innen vergeben - in Osteuropa, Lateinamerika, Asien und Afrika. Dabei verfolgt er das Ziel, Menschen den Zugang zu Bankleistungen weltweit zu ermöglichen. Denn nur wer Zugriff auf Kredite, Sparprodukte und Versicherungen hat, kann auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
In Insight Mikrofinanz stellen wir Ihnen regelmäßig vor, wo genau die eingesetzten Gelder in Wirkung kommen – in diesem Monat richten wir unseren Fokus auf das Institut ADISA in Guatemala. 
 

ADISA, Guatemala 
Bisher war der GLS AI – Mikrofinanzfonds mit 0,3% des Fondsvolumens (Stand zum letzten Geschäftsjahrende 31.12.202) in zwei kleine Mikrofinanzinstitute in Guatemala investiert. Im September hat das Fondsmanagement des GLS AI – Mikrofinanzfonds erstmalig einen Kredit an das Institut ADISA – Asociación para el Desarrollo Integral de San Antonio Ilotenango ausgegeben. 
Guatemala ist eines der bevölkerungsreichsten Länder in Zentralamerika. Während viele Menschen in Armut leben, besitzt eine kleine wohlhabende Elite den Großteil des Reichtums. Insbesondere in Guatemalas ländlichen Gebieten ist der Zugang zu Bildung erschwert, die medizinische Grundversorgung ungleich verteilt und Arbeit ist meist nur in prekären Verhältnissen zu finden. 
Um die wirtschaftliche Entwicklung der Region El Quiché im Südwesten von Guatemala zu fördern, wurde bereits 1991 das Mikrofinanzinstitut ADISA gegründet. Das Mikrofinanzinstitut bietet seinen Kund*innen ein auf deren Bedürfnisse angepasstes Angebot an Finanz- und Beratungsdienstleistungen. In der Vergabe der Kredite konzentriert sich das Institut insbesondere auf ländliche Gebiete: rund 81% der Kreditnehmer*innen wohnen auf dem Land. 79% der Kreditnehmer*innen sind weiblich. 
Neben der finanziellen Unterstützung setzt ADISA sich für den verbesserten Zugang zu Bildung ein. Sie haben beispielsweise ein Bildungsinstitut für die indigene Bevölkerung des Landes gegründet, Stipendien für benachteiligte Kinder vergeben oder Computer in IT-Räumen örtlicher Schulen installiert. 
Wir freuen uns, dass wir mit ADISA ein weiteres Institut in Guatemala im Portfolio haben!
Weitere Insights zum GLS AI -Mikrofinanzfonds finden Sie auch im aktuellen Monatsbericht des Teilfonds GLS AI – Mikrofinanzfonds oder online.

Rechtlicher Hinweis: Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt des GLS Alternative Investments - Mikrofinanzfonds und das KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Die Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung oder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar. Sie richten sich nicht an natürliche und juristische Personen, deren Wohn- bzw. Geschäftssitz einer ausländischen Rechtsordnung unterliegt, die für die Verbreitung derartiger Angaben Beschränkungen vorsieht, insbesondere nicht für US-amerikanische Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt in den USA. Alleinige Grundlage für den Kauf von Fondsanteilen sind die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, aktueller Verkaufsprospekt inklusive Anlagebedingungen, letztverfügbarer Halbjahres- und Jahresbericht). Eine aktuelle Version der Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos in Papierfassung bei der Verwahrstelle, der Verwaltungsgesellschaft sowie im Internet unter www.ipconcept.com und www.gls-investments.de Das Investmentvermögen weist ein nicht auszuschließendes Risiko erhöhter Volatilität auf. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung und garantiert nicht notwendigerweise positive Entwicklungen in der Zukunft. Generell birgt jede Investition das Risiko eines Kapitalverlustes. Eine Investition ist mit Risiken verbunden. Ausführliche Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsunterlagen.  
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Fonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html) einsehbar.