28.10.2026

Stiftung Warentest: Ausgezeichnete Nachhaltigkeitsbewertung für den GLS Bank Aktienfonds und den Baum Fair Future Fonds

Der GLS Bank Aktienfonds und der BAUM Fair Future Fonds haben in der aktuellen Nachhaltigkeitsanalyse von Stiftung Warentest die höchste Bewertung erhalten. Die Untersuchung berücksichtigt sowohl die Nachhaltigkeitskriterien der Fonds als auch die Zusammensetzung der Portfolios. Bewertet wurden unter anderem die Schwerpunkte auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte im Anlageprozess. Darüber hinaus prüft Stiftung Warentest anhand eines eigenen Bewertungsrasters, inwieweit Nachhaltigkeitsansprüche in den Fondsanlagen umgesetzt werden. Die Ergebnisse der Analyse bestätigen die sozial-ökologische Ausrichtung beider Fonds.

Der GLS Bank Aktienfonds und der BAUM Fair Future Fonds investiert in Unternehmen, die auf Grundlage der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS Bank ausgewählt werden. Diese umfassen unter anderem Ausschlusskriterien für Geschäftsfelder wie Rüstung, Kohle, Atomenergie und Kinderarbeit. Die Einhaltung der Kriterien wird von einem unabhängigen Anlageausschuss begleitet.
Für die Aufnahme in den Fonds durchlaufen Unternehmen einen mehrstufigen Auswahlprozess. Dabei werden soziale, ökologische und ökonomische Aspekte sowie damit verbundene Chancen und Risiken berücksichtigt. Ziel ist eine ganzheitliche Bewertung der Unternehmen auf Basis der festgelegten Anlagekriterien.


Wir freuen uns über diese Auszeichnung, den Online Artikel finden sie hier: Nachhaltige Fonds und ETF: Die besten Fonds und ETF fürs grüne Portfolio | Stiftung Warentest

Weitere Informationen sowie rechtliche Hinweise zum GLS Bank Aktienfonds: GLS Bank Aktienfonds | Fondsdetails & Anlageauswahl - GLS Investments

Weitere Informationen sowie rechtliche Hinweise zum BAUM Fair Future Fonds: BAUM Fair Future Fonds | Fondsdetails & Anlageauswahl - GLS Investments

Mehr über unsere Investitionskriterien und die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze: Investitionskriterien | GLS Investments - GLS Investments

Quelle: Stiftung Warentest Finanzen, Ausgabe 10/2026.

__
Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine Marketing-Information. Die Angaben dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Anlageberatung oder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar.  
Sie richten sich nicht an natürliche und juristische Personen, deren Wohn- bzw. Geschäftssitz einer ausländischen Rechtsordnung unterliegt, die für die Verbreitung derartiger Angaben Beschränkungen vorsieht, insbesondere nicht für US-amerikanische Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt in den USA.  
Alleinige Grundlage für den Kauf von Fondsanteilen sind die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, aktueller Verkaufsprospekt sowie letztverfügbarer Halbjahres- und Jahresbericht). Eine aktuelle Version der Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos in Papierfassung bei der Verwahrstelle, der Verwaltungsgesellschaft sowie im Internet unter www.universal-investment.com und auf dieser Webseite.  
Das Investmentvermögen weist ein nicht auszuschließendes Risiko erhöhter Volatilität auf, d.h. in kurzen Zeiträumen nach oben oder unten stark schwankender Anteilspreise. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die Anlageziele erreicht werden. Informationen über die Wertentwicklung in der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung zu.  
Bei etwaiger Darstellung der Wertentwicklung handelt es sich um Nettowerte. Wenn ein Anleger für 1.000,– € Anteile erwerben möchte, muss er bei einem Ausgabeaufschlag von 3 % 1.030,– € dafür aufwenden. Es können für den Anleger Depotkosten und weitere Kosten (z.B. Depot- oder Verwahrkosten) entstehen, welche die Wertentwicklung mindern. Die steuerliche Behandlung ist von den individuellen Verhältnissen jedes einzelnen Anlegers abhängig. Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsunterlagen. 
 
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Weitere Informationen zu Anlegerrechten in deutscher Sprache finden Sie auf https://www.universal-investment.com/de/Unternehmen/Compliance/Anlegerrechte/ 
Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie auf https://fondsfinder.universal-investment.com/de/DE/Funds/