GLS Investments auf dem Fondskongress
Die GLS Investments ist in diesem Jahr auf dem Fondskongress vertreten und stellt erstmals den GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds vor. Im Mittelpunkt steht ein Fachvortrag von Karsten Kührlings, Geschäftsführer der GLS Investments, am Donnerstag, 29. Januar 2026, um 15:35 Uhr in Saal 4.
In seinem Vortrag beleuchtet Karsten Kührlings die Energiewende als globale Notwendigkeit. Der steigende Energiebedarf – getrieben durch Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Elektromobilität – erfordert einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Laut Internationaler Energieagentur muss die weltweite Kapazität bis 2030 um mehr als 130 % steigen. Gleichzeitig zeigt eine jährliche Investitionslücke von über 400 Milliarden Euro, wie dringend privates Kapital für die Energiewende benötigt wird.
Genau hier setzt der GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds an. Mit der ELTIF 2.0 Novelle wurden die Rahmenbedingungen für Investitionen in großvolumige Infrastrukturprojekte deutlich verbessert. Niedrigere Einstiegshürden, EU-weit harmonisierte Regeln und verbesserte Liquiditätsoptionen eröffnen nun auch Privatanleger*innen den Zugang zu attraktiven Investments in Energieinfrastrukturen – etwa in Windparks, Solaranlagen und innovative Speichertechnologien.
Mit dem GLS ELTIF – Energieinfrastruktur Fonds können Anleger*innen vom strukturellen Wachstum des Energiesektors profitieren, ihr Portfolio sinnvoll diversifizieren und gleichzeitig einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
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Alleinige Grundlage für den Kauf von Fondsanteilen sind die Verkaufsunterlagen (das Basisinformationsblatt, der aktuelle Verkaufsprospekt sowie der letztverfügbare Halbjahres- und Jahresbericht). Eine aktuelle Version der Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache erhalten Sie kostenlos in Papierfassung bei der Verwahrstelle, der Verwaltungsgesellschaft sowie im Internet unter www.ipconcept.com und www.gls-investments.de.
Das Investmentvermögen weist auf Grund seiner Zusammensetzung, seiner Anlagepolitik, der Währungsentwicklung sowie der Entwicklung der Kapitalmärkte bzw. Mikrofinanzmärkte ein nicht auszuschließendes Risiko erhöhter Volatilität auf. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die Anlageziele erreicht werden. Informationen über die Wertentwicklung in der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung zu. Generell birgt jede Investition das Risiko eines Kapitalverlustes.
Bei der Darstellung der Wertentwicklung handelt es sich um Nettowerte. Wenn ein Anleger für 1.000,– € Anteile erwerben möchte, muss er bei einem Ausgabeaufschlag von 3 % 1.030,– € dafür aufwenden. Es können für den Anleger Depotkosten und weitere Kosten (z.B. Depot- oder Verwahrkosten) entstehen, welche die Wertentwicklung mindern. Die steuerliche Behandlung ist von den individuellen Verhältnissen jedes einzelnen Anlegers abhängig. Eine Investition ist mit Risiken verbunden. Ausführliche Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte den aktuellen Verkaufsunterlagen.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Fonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (https://www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html) einsehbar.
Informationen über die nachhaltigkeitsrelevanten Aspekte gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 finden Sie zukünftig auf www.ipconcept.com.
Hinweis: Der beworbene Fonds ist ein ELTIF. Der Fonds und seine Investitionen sind langfristige Anlagen in Sachwerte und Infrastruktur und mit erhöhten Risiken verbunden. Der Fonds richtet sich sowohl an professionelle Anleger als auch an Kleinanleger. Aufgrund seiner Konzeption ist ein ELTIF grundsätzlich nicht liquide. Die Laufzeit des Fonds beträgt 99 Jahre. Das Rückgaberecht des Fonds von Anlegern unterliegt bestimmten Beschränkungen. Soweit Anteile an einem ELTIF auch vor Beendigung der Laufzeit zurückgegeben werden können, erfolgt dies gemäß der in Artikel 18 der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds in seiner geänderten Fassung nur unter den dort und in den Vertragsbedingungen bzw. Satzung festgelegten Bestimmungen. Es kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass Rücknahmeanträge erfüllt werden können. Dieses Produkt ist daher möglicherweise für Anleger, insbesondere für Kleinanleger, die nicht in der Lage sind, eine solche langfristige und illiquide Verpflichtung einzugehen nicht geeignet. Anleger sollten nur einen kleinen Teil ihres Gesamtanlageportfolios in diesen Fonds investieren.
Hinweise zu einer eventuellen Ausschüttungspolitik, der Nutzung derivativer Finanzinstrumente finden Sie im Verkaufsprospekt. Informationen darüber in welche Rechtsräume der ELTIF investiert hat finden Sie unter www.gls-investments.de/glseltif